
Wir vollziehen den nächsten Schritt im Sanierungsprozess
In den letzten Tagen hat es im Zusammenhang mit dem laufenden Verfahren der hülsta werke Hüls GmbH & Co. KG einige Irritationen gegeben. Wir möchten Ihnen deshalb noch einmal auf Basis nachfolgender Informationen klar darlegen, dass der derzeitige Stand bei hülsta gewiss kein Rückschritt ist – im Gegenteil! Die eingeleiteten Maßnahmen im Zuge des Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung greifen, wir haben wichtige Meilensteine hinter uns und werden hülsta auf dieser Basis nach vorn entwickeln.
Warum nun also die Umwandlung des laufenden Verfahrens?
Herr Dr. Thomas Knecht ist als Gesellschafter ausgeschieden. Der Wechsel des „Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung“ hin zur sogenannten „Regelinsolvenz“ war Voraussetzung für diese geplanten Veränderungen in der Gesellschafter-Struktur. Bei einer Insolvenz in Eigenverwaltung sind derartige Gesellschafterveränderungen nicht möglich. Der Investor, der seit einigen Jahren als Gesellschafter den Hülsta –Restrukturierungsprozess begleitet und maßgeblich unterstützt ( Family- Office ) hat nun die Führung übernommen.
Hat dies für Sie als Partner/Kunde Konsequenzen?
Ein ganz klares: Nein! Für Sie als Partner/Kunde der hülsta werke Hüls GmbH & Co. KG ändert sich nichts: Der Verfahrenswechsel hat keinerlei negative Konsequenzen – weder für Sie noch für unsere Mitarbeiter. Der Stand des Verfahrens ist unverändert, das ursprüngliche Verfahren wird inhaltlich fortgeführt. Das Amtsgericht Münster „verbucht“ sowohl die Verfahrensänderung als auch alle zukünftigen Angelegenheiten hierzu unter dem offiziellen Aktenzeichen der Insolvenz in Eigenverwaltung. Es gibt keine Rolle rückwärts oder Änderungen. Im Gegenteil – wir befinden uns auf der Zielgeraden und werden das Verfahren zeitnah und erfolgreich abschließen!
Wie geht es jetzt weiter?
Der bisherige Sachverwalter Dr. Christoph Morgen wurde gestern zum Insolvenzverwalter bestimmt. Das notwendige Kapital zur Begleichung der im Eigenverwaltungsverfahren mit den Gläubigern vereinbarten Masseverbindlichkeiten kann und wird somit zeitnah vom Investor erbracht. Somit sind alle Voraussetzungen zur baldigen, erfolgreichen Beendigung des Insolvenzverfahrens geschaffen.
Damit Sie es gehört haben:
Operativ nicht mehr nötige Gesellschaften, darunter die hülsta AG & Co. KG, die kein Personal beschäftigen, werden zum Teil über Insolvenzverfahren abgewickelt. Für Sie als Partner/Kunde der hülsta werke Hüls GmbH & Co. KG hat diese Bereinigung der Legaleinheiten, die wir in den letzten Monaten immer wieder vorgenommen haben, keine Auswirkung. Für die kommunikativen Irritationen möchten wir uns an dieser Stelle entschuldigen. Diese Informationen sollen helfen, die positiven Konsequenzen, die sich für Hülsta aus dieser Veränderung ergeben, noch einmal transparenter darzustellen. Uns bleibt, Ihnen zu danken. Durch bereits eingeleitete und kommende Maßnahmen werden unsere Prozesse zeitnah und für alle Beteiligten spürbar stabiler und schneller.
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